Der Konsum von Cannabis und Betäubungsmitteln ist auf Grundlage des Cannabis-Gesetzes auf dem Gelände des Motorsportclubs und im Umkreis von 100 m nicht gestattet. Außerdem ist das Befahren der Moto-Cross-Strecke unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol untersagt, führt zum sofortigen Trainingsabbruch und wird zur Anzeige gebracht.
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Sonntag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Motorräder: 20,00 €
Quads: 25,00 €
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre bezahlen jeweils 5,00 €
Side by Side sind auf der Strecke nicht zugelassen!
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung! Mit Abgabe von Nennung / Haftungsverzicht erkennt der Teilnehmer folgende Regeln als verbindlich an:
Der MSC Walldorf / Werra e.V. möchte aktiv zum Natur- und Umweltschutz beitragen und verlangt von allen Motorsportlern, die Auflagen einzuhalten.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre; den Promotor/Serienorganisator; den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer; Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen; den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen – außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden nach Maßgabe der vorstehenden Regelung.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Motocross in Thüringen – von April bis Ende Oktober.